Rechtliches zu den Schwimmkursen

Frei­bad Kie­bitz­ber­ge GmbH

Vertragsgegenstand

All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen für Schwimm­kur­se der Frei­bad Kie­bitz­ber­ge GmbH

§ 1 Ver­trags­ge­gen­stand und Ort der Durch­füh­rung

  1. Gegen­stand des Ver­tra­ges ist die Durch­füh­rung von Schwimm­kur­sen.
  2. Die Kur­se fin­den aus­schließ­lich im Frei­bad Kie­bitz­ber­ge, Fon­ta­ne­stra­ße 30, 14532 Klein­mach­now.
  3. Der Zugang zum Kurs erfolgt aus­schließ­lich über den Haupt­ein­gang in der Fon­ta­ne­stra­ße.
  4. Alle Kur­se wer­den durch qua­li­fi­zier­tes und geschul­tes Per­so­nal betreut.
  5. Die genutz­ten Becken unter­lie­gen regel­mä­ßi­gen hygie­ni­schen Kon­trol­len und ent­spre­chen den gesetz­li­chen Vor­schrif­ten für öffent­li­che Schwimm- und Frei­bä­der.

§ 2 Haus­ord­nung, Auf­sichts­pflicht und Ver­hal­ten

  1. Es gilt die Haus- und Bade­ord­nung in der jeweils aktu­el­len Fas­sung. Die GmbH übt das allei­ni­ge Haus­recht aus.
  2. Den Anwei­sun­gen der Schwimm­leh­rer ist Fol­ge zu leis­ten.
  3. Auf­sichts­pflicht: Die­se beginnt und endet aus­schließ­lich zur ver­ein­bar­ten Kurs­zeit am Becken­rand.
  4. Die Erzie­hungs­be­rech­tig­ten tra­gen Sor­ge dafür, dass Kin­der vor und nach dem Unter­richt nicht ins Was­ser gehen.
  5. Anwe­sen­de Eltern/Begleitpersonen wer­den wäh­rend der Kurs­zeit nicht von ihrer Auf­sichts­pflicht ent­bun­den.
  6. Das Anfer­ti­gen von Foto- und Film­auf­nah­men ist streng unter­sagt.

§ 3 Haf­tung und Unfall­mel­dung

  1. Die Haf­tung der GmbH sowie ihrer Ver­tre­ter und Erfül­lungs­ge­hil­fen ist auf Vor­satz und gro­be Fahr­läs­sig­keitbeschränkt.
  2. Davon aus­ge­nom­men ist die Haf­tung bei Ver­let­zung von Leben, Kör­per oder Gesund­heit.
  3. Unfäl­le oder Ver­let­zun­gen sind dem Schwimm­leh­rer unver­züg­lich Eine ver­spä­te­te Mel­dung führt zum Aus­schluss des Ver­si­che­rungs­schut­zes.
  4. Es besteht kei­ne Auf­sichts­pflicht wäh­rend des Umzie­hens oder auf den Wegen zwi­schen Umklei­de und Becken.
  5. Die GmbH haf­tet nicht für mit­ge­brach­te Wert­ge­gen­stän­de oder Klei­dung. Die Teil­neh­mer haben selbst auf ihr Eigen­tum zu ach­ten.

§ 4 Kurs­ab­lauf, Zei­ten und Gebüh­ren

  1. Eine Schwimm­stun­de dau­ert 45 Minu­ten. Teil­neh­mer müs­sen sich pünkt­lich ein­fin­den.
  2. Spä­tes­tens 20 Minu­ten nach Kur­sen­de müs­sen Teil­neh­mer und Begleit­per­so­nen das Bad ver­las­sen haben.
  3. Für eine Nut­zung des Bades über die Kurs­zeit hin­aus (wäh­rend der regu­lä­ren Öff­nungs­zei­ten) ist ein sepa­ra­tes Tages­ti­cket zu lösen.
  4. Begleit­per­son: Bei min­der­jäh­ri­gen Teil­neh­mern ist eine Begleit­per­son in der Gebühr ent­hal­ten. Die­ser ist die Nut­zung der Was­ser­flä­chen wäh­rend des Kur­ses nur gegen Auf­preis gestat­tet.
  5. Prü­fungs­ge­büh­ren: Die­se sind nicht Teil der Kurs­ge­bühr. Sie wer­den bei Erfolg an der Kas­se fäl­lig:
  1. See­pferd­chen: 10,00 €
  2. Bron­ze: 12,00 €
  3. Sil­ber / Gold: 15,00 €
  4. Die Aus­hän­di­gung von Urkun­de und Abzei­chen erfolgt gegen Vor­la­ge des Zah­lungs­nach­wei­ses beim Schwimm­leh­rer.

 § 5 Gesund­heit­li­che Eig­nung

  1. Vor Kurs­be­ginn ist unauf­ge­for­dert ein ärzt­lich bestä­tig­tes Schwimm­taug­lich­keitsat­test oder eine Selbst­er­klä­rung zum Gesund­heits­zu­stand vor­zu­le­gen. Bei Vor­la­ge eines Attes­tes, darf die­ses nicht älter als einen Monat sein.
  2. Ände­run­gen des Gesund­heits­zu­stan­des wäh­rend des Kur­ses sind dem Kurs­lei­ter unver­züg­lich mit­zu­tei­len.

§ 6 Kurs­ab­sa­ge und Min­dest­teil­neh­mer

    1. Die GmbH behält sich vor, den Kurs­be­ginn bei zu gerin­ger Teil­neh­mer­zahl zu ver­schie­ben.
    2. Die Min­dest­teil­neh­mer­zahl beträgt: a) Regu­lä­re Kur­se: 5 Teil­neh­mer, b) Erwach­se­nen­schwim­men: 3 Teil­neh­mer

§ 7 Daten­schutz

          1. Per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten wer­den zum Zweck der elek­tro­ni­schen Daten­ver­ar­bei­tung sowie für Infor­ma­ti­ons- und E‑Mail-Zusen­dun­gen genutzt.
          2. Eine Wei­ter­ga­be der Daten an Drit­te erfolgt nicht.

        § 8 Schluss­be­stim­mun­gen (Schrift­form & Sal­va­to­ri­sche Klau­sel)

        1. Ände­run­gen, Ergän­zun­gen oder Neben­ab­re­den bedür­fen der Schrift­form.
        2. Soll­te eine Bestim­mung unwirk­sam sein, bleibt die Wirk­sam­keit der übri­gen Bestim­mun­gen unbe­rührt. Die unwirk­sa­me Rege­lung wird durch eine sol­che ersetzt, die dem gewoll­ten wirt­schaft­li­chen Zweck am nächs­ten kommt.

          Stand: 2026 – Frei­bad Kie­bitz­ber­ge GmbH