Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Besuch der „Sauna im Freibad Kiebitzberge“
Mit dem Erwerb der Zugangsberechtigung geltenden die nachfolgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch als Haus- und Badeordnung bezeichnet) als vereinbart.
§1 Allgemeines/ Geltungsbereich
1.) Die „Sauna im Freibad Kiebitzberge“ ist eine Einrichtung, die jedem Gast ein Höchstmaß an Erholung, Entspannung und Freude bereiten soll.
Die vorliegende Haus- und Badeordnung dient darüber hinaus der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit. Sie ist für alle Haus- und Saunagäste verbindlich. Mit Erhalt der Zugangsberechtigung erkennt jeder Gast diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.
2.) Die Einrichtungen der Sauna bzw. der gesamten Anlage sind pfleglich zu behandeln. Die Geschäftsführung der Freibad Kiebitzberge GmbH behält sich das Recht des Schadensersatzes bei Fehlverhalten des Gastes vor. Dies gilt beispielsweise bei Beschädigung von Räumlichkeiten der Sauna oder deren Nutzungs- und Einrichtungsgegenständen. Für schuldhafte Verunreinigung des Geländes kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird.
Für Schäden, die von Kindern herbeigeführt werden, haften die Eltern oder Erziehungsberechtigten.
3.) Angebrachte Warntafeln, Gebots- oder Verbotsschilder und sonstige Hinweise sind unbedingt zu beachten. Sie dürfen nicht beschädigt, verunreinigt oder entfernt werden.
4.) Jeder Gast ist für seinen Schlüssel/ Transponder und seine Leihwäsche selbst verantwortlich.
Bei Beschädigung, Verlust oder grober Verschmutzung der folgenden Gegenstände wird ein Entgelt in Höhe von: EUR 12,- je Paar Badeschuhe; EUR 15,- pro Handtuch; EUR 30,- pro Bademantel; EUR 70,- pro Schlüssel /Transponder in Rechnung gestellt, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist unverschuldet.
Wird der Schlüssel/Transponder wieder gefunden wird der Betrag abzüglich der tatsächlich entstandenen Kosten zurückerstattet. Dem Gast wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der „Sauna im Freibad Kiebitzberge“ kein Schaden entstanden ist oder dass er wesentlich niedriger als der Pauschalbetrag ist. Der „Sauna im Freibad Kiebitzberge“ ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
5.) Gegenstände, die in der „Sauna im Freibad Kiebitzberge“ oder auf den Parkplätzen gefunden werden, sind am Empfang abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
§ 2 Öffnungszeiten und Zutritt
1.) Die Öffnungszeiten und der Einlassschluss werden von der Geschäftsführung der Freibad Kiebitzberge GmbH festgesetzt und öffentlich im Eingangsbereich bekannt gegeben.
Die Saunazeiten richten sich nach den gelösten Tarifen. Überschreitet der Saunagast die Benutzungszeit, so ist er zur Zahlung einer Nachgebühr – wie an der Preisaushangtafel festgeschrieben – verpflichtet.
2.) Die „Sauna im Freibad Kiebitzberge“ ist berechtigt, die Öffnungszeiten jederzeit zu ändern. Sämtliche Preise können von der Geschäftsführung jederzeit neu berechnet und angepasst werden. Dies gilt insbesondere auch für Wertgutscheine.
3.) Aus betrieblichen Gründen kann die Nutzung der Sauna ganz oder teilweise eingeschränkt werden. Der Saunagast hat in diesen Fällen keinen Anspruch auf die Rückerstattung bzw. einen Abschlag des Eintrittsgeldes.
4.) Personen mit ansteckenden Krankheiten, offenen Wunden oder Anstoß erregenden Krankheiten, sowie Personen die unter Einfluss berauschender Mittel stehen, ist die Benutzung der Sauna nicht gestattet.
5.) Personen mit Neigung zu Krampf- und Ohnmachtsanfällen, geistig behinderte Personen oder Personen mit starken körperlichen Behinderungen, die sich nicht ohne die Hilfe Dritter be- und entkleiden können, ist aus Sicherheitsgründen der Zutritt und Aufenthalt in der Anlage nur mit einer voll geschäftsfähigen und körperlich geeigneten Begleitperson gestattet.
6.) Krankheiten, die die eigene Sicherheit und Unversehrtheit oder die der anderen Saunagäste beeinträchtigen können, müssen vor dem Eintritt einem Mitarbeiter der Sauna im Freibad Kiebitzberge angezeigt werden. Dies gilt insbesondere bei Herz- und Kreislaufproblemen. In Zweifelsfällen kann die „Sauna im Freibad Kiebitzberge“ die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen.
7.) Die Rücknahme oder Verrechnung von gelösten Eintritten, Sammelkarten und Wertgutscheinen erfolgt grundsätzlich nicht. Für Gutscheine, die verloren gegangen sind oder nicht eingelöst werden, wird weder Ersatz geleistet, noch Geld zurückerstattet.
8.) Wechselgeld ist nach Erhalt sofort zu kontrollieren, spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
§ 3 Verweilen
1.) Die Gäste haben sich so zu verhalten, dass die Sicherheit und Ordnung sowie die Sauberkeit innerhalb der Sauna nicht gefährdet werden.
2.) Das Reservieren von Liegestühlen ist nicht gestattet. Aus Gründen der Rücksichtnahme und Fairness müssen nicht benutzte Liegen freigeräumt werden. Ein Anspruch auf eine eigene Liege besteht jedoch nicht.
3.) Die Benutzung der Liegen ist nur im bekleideten (Bademantel) oder umhülltem(großem Badetuch) Zustand gestattet.
4.) Zerbrechliche Gegenstände wie Flaschen, Gläser, usw. dürfen im Umkleide‑, Sanitär- und Saunabereich nicht benutzt werden. Bei Zuwiderhandlung und damit verbundenen Verletzungen oder Schäden haftet der Verursacher.
5.) Sämtliche Türen (insbesondere Notausgänge) dürfen nicht mit Taschen, Handtüchern oder anderen Gegenständen belegt bzw. zugestellt werden.
6.) Aufgrund der in Bädern und Saunen üblichen und unvermeidbaren Gefährdung durch Ausrutschen, ist das Laufen(Rennen) in allen Bereichen der Anlage untersagt. Außerhalb der Schwitzräume müssen geeignete Badeschuhe getragen werden. „Die Sauna im Freibad Kiebitzberge“ haftet nicht für Schäden und Unfälle, welche durch Missachtung dieser Gebote entstehen.
7.) In allen Sauna-Aufenthaltsräumen haben sich die Saunagäste so zu verhalten, dass andere Gäste nicht belästigt oder gestört werden. In den Ruheräumen haben sich alle Saunagäste ruhig und rücksichtsvoll zu verhalten.
8.) Die Gäste haben den Austausch von Zärtlichkeiten auf ein Minimum zu reduzieren; in den Anlagen (Saunakabinen, Infrarot-Sitze, Hydrojet-Liege etc.) und Liegebereichen sind solche ganz zu unterlassen. Intime Handlungen können mit Hausverbot – ohne Erstattung bereits entrichteter Eintrittsgelder – und Strafanzeige geahndet werden.
9.) Seife oder andere Körperreinigungsmittel sowie Cremes dürfen außerhalb der Duschanlagen und der Umkleidekabinen nicht verwendet werden. Bürstenmassagen, Rasuren und Pediküren sind in der gesamten Anlage aus hygienischen Gründen nicht gestattet.
10.) Einreibemittel jeder Art dürfen vor der Benutzung der Saunaräume, oder der Ruheliegen nicht benutzt werden.
11.) Der Genuss von Alkohol ist auf ein individuell vertretbares Maß beschränkt; dieses liegt in der Verantwortung jedes einzelnen Gastes. Die „Sauna im Freibad Kiebitzberge“ behält sich vor, alkoholisierte Gäste, die eine Gefährdung oder Störung des Saunabetriebes bedeuten, der Sauna zu verweisen.
12.) Die Ruheräume, sowie die Saunagastronomie dürfen aus hygienischen Gründen nur in angemessener saunatypischer Bekleidung, die den Oberkörper und den Schambereich verdeckt (z.B. Bademantel, Badetuch), betreten werden.
13.) Der Verzehr von in der Gastronomie erworbenen Snacks und Getränken ist nur im direkten Bereich der Gastronomie, im Saunagarten, sowie im Ruheraum gestattet. Der Verzehr von mitgebrachten Getränken und Speisen ist nicht gestattet.
14.) Das Rauchen ist nur im Saunagarten gestattet.
15.) Bei Gewitter oder Starkregen ist der Außenbereich (Saunagarten) unverzüglich zu verlassen.
§ 4 Verhalten beim Saunabad
1.) Die Saunaanlage dürfen Kinder ab dem 3. Lebensjahr besuchen. Personen unter 16 Jahren wird der Zutritt zur Saunaanlage nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet.
2.) Vor dem Benutzen der Saunaanlage hat sich der Gast gründlich zu reinigen und abzutrocknen.
3.) Die Benutzung der Saunaräume ist nur unbekleidet gestattet. Bei Benutzung des Sauna-Raumes ist ein ausreichend großes Liegetuch unter den ganzen Körper (einschließlich der Füße) zu legen, um jegliche Verunreinigung der Bänke zu vermeiden. Diese sind beim Verlassen des Sauna-Raumes mitzunehmen. Aus Sicherheitsgründen werden Badeschuhe vor den Schwitzräumen abgestellt.
4.) Traditionell bestehen in Sauna- und anderen Schwitzräumen besondere Bedingungen, wie zum Beispiel höhere Raumtemperaturen, gedämpfte Beleuchtung, Stufenbänke und unterschiedliche Wärmequellen. Diese erfordern vom Gast besondere Vorsicht.
5.) Die ebenfalls als typisch anzusehenden aufsteigenden Bänke verlangen ein vorsichtiges Auf- und Absteigen. Geländer innerhalb des Sauna-Raumes gehören nicht zu der üblichen Ausstattung.
6.) Unbeschadet der Haftung von der „Sauna im Freibad Kiebitzberge“ gemäß § 6 erfolgt die Benutzung der Saunabäder auf eigene Gefahr. Grundsätzlich dürfen nur gesunde Personen die Saunaangebote nutzen. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich vorab einen Arzt zu konsultieren, um mögliche Komplikationen auszuschließen. Während des Saunaaufenthaltes soll von sportlicher Betätigung abgesehen werden.
7.)Aus Rücksicht auf andere Gäste hat sich jeder Saunabesucher ruhig auf seinem Platz zu verhalten. Entspanntes Sitzen oder Liegen mit anschließendem Aufsetzen wird empfohlen.
8.) Technische Einbauten, z. B. Heiz- und Beleuchtungskörper, Saunaheizgeräte, Schutzgitter, Messfühler etc., dürfen nicht mit Gegenständen belegt werden (Brandgefahr!).
9.) Das Mitbringen von Spirituosen oder von stark riechenden Essenzen und das Aufschütten solcher Substanzen oder gar brennbarer ätherischer Öle auf den Saunaofen sind verboten.
10.) Aufguss- und Lüftungszeiten werden ausschließlich vom Saunapersonal festgelegt. Aufgüsse auf den Öfen werden grundsätzlich nur vom Personal durchgeführt
§ 5 Weitere Bestimmungen
Neben den Bestimmungen der §§ 3 und 4 ist in der „Sauna im Freibad Kiebitzberge“ noch Folgendes zu beachten:
1.) Es ist nicht gestattet,
der Verzehr und das Mitbringen eigener Speisen und Getränke;
im gesamten Haus zu rauchen mit Ausnahme der gekennzeichneten Außenbereiche von Bad und Sauna. Gästen unter 18 Jahren ist der Konsum von Tabakwaren nicht gestattet;
im Bereich des gesamten Anlage zu rennen;
die Saunaanlagen mit Straßenschuhen zu betreten oder mit mitgebrachten Kinderwagen und Rollstühlen zu befahren;
der störende Gebrauch von Mobiltelefonen, Rundfunk- und Fernsehgeräten sowie von Musik- und Signalinstrumenten. Das Personal ist berechtigt, störende Geräte sicherzustellen. Sichergestellte Geräte erhält der Besucher beim Verlassen der Sauna im Freibad Kiebitzberge zurück;
das Fotografieren und Filmen;
das Verteilen von Werbematerial jeder Art;
Tiere mitzubringen;
Waffen und waffenähnlichen Gegenständen mit sich zu führen;
Handtüchern, Leibwäsche oder Strümpfe auszuwaschen;
sich die Haare zu tönen, zu färben oder zu rasieren.
2.) Die Nutzung der Infrarot-Sitze und der Hydrojet-Liege erfolgt auf eigene Gefahr. Für die Nutzung sind die angebrachten Hinweise zu beachten. Der Betreiber haftet nicht, wenn der Gast durch mehrmalige direkt aufeinander folgende Nutzungen gesundheitliche Schäden davonträgt. Eltern haften für ihre Kinder. Der Zutritt zur Hydrojet-Liege ist nur einzeln gestattet.
3.) Garderobenschränke stehen dem Besucher nur während der Dauer seines Aufenthaltes zur Verfügung. Das Personal ist berechtigt, nach Badeschluss verschlossene Garderobenschränke oder Wertschließfächer zu öffnen und den Inhalt zu entnehmen. Der Inhalt der auf diese Weise geöffneten Fächer oder Schränke wird 10 Tage lang aufbewahrt und danach als Fundsache nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
§ 6 Haftung
1.) Die Benutzung sämtlicher Einrichtungen der „Sauna im Freibad Kiebitzberge“ geschieht auf eigene Gefahr. Davon unberührt bleibt die Verpflichtung des Betreibers, die Sauna und ihre Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten.
Eine Haftung für höhere Gewalt und Zufall, sowie für Umstände, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht erkannt und/oder behoben werden können, übernimmt der Betreiber nicht.
2.) Die „Sauna im Freibad Kiebitzberge“ haftet – außer für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt auch für die auf den Parkplätzen der Sauna abgestellten Fahrzeuge. Für einfache Fahrlässigkeit besteht eine Haftung nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht).
3.) Bei Sachschäden sowie daraus resultierenden Vermögensfolgeschäden haftet die Sauna im Freibad Kiebitzberge, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen bis zu einer Versicherungssumme von 5 Mio. €, dreifach begrenzt je Versicherungsjahr(ausgenommen Schäden durch Umwelteinwirkungen 1‑fach begrenzt pro Versicherungsjahr), sofern die „Sauna im Freibad Kiebitzberge“, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen den Schaden zu vertreten haben.
4.) Dem Besucher wird ausdrücklich geraten, auf das Mitbringen von Wertgegenständen so weit wie möglich zu verzichten. Durch das Bereitstellen von Garderobenschränken kommt zwischen dem Nutzer und der „Sauna im Freibad Kiebitzberge“ weder ein Miet- noch Verwahrungs- oder ein anderweitiges Vertragsverhältnis zustande.
Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in die Einrichtung eingebrachten Sachen wird nicht gehaftet, soweit die „Sauna im Freibad Kiebitzberge“ oder ihre Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Ebenso wird für Wertgegenstände und Bargeld, die in Garderobenschränken aufbewahrt werden, keine Haftung übernommen, es sei denn, die „Sauna im Freibad Kiebitzberge“ oder einen ihrer Erfüllungsgehilfen trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Es liegt allein in der Verantwortung des Besuchers, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes diese ordnungsgemäß zu verschließen und den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren.
Die Schlüssel/Transponder für die Garderobenschränke sind während des gesamten Aufenthaltes am Körper zu tragen. Sie sind nicht in Badetaschen oder Bademäntel aufzubewahren.
5.) Die Besucher werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es zu Verfärbungen, Bleichungen oder Beschädigungen an Saunabekleidung, Brillen, Uhren, Schmuck und ähnlichen Gegenständen kommen kann. Eine Haftung des Betreibers für solche entstandenen Schäden ist ausgeschlossen. Es wird daher empfohlen, diese Gegenstände vor Benutzung der Schwitzräume abzulegen.
6.) Im Rahmen des Gästeprogramms und der Aufgüsse werden verschiedene Angebote (z.B. Fruchtspieße, Eis etc.) ausgegeben. Jedem Gast obliegt es selbst, diese ausgegebenen Produkte anzunehmen. Für diese ergänzenden Angebote, einschließlich der Aufgüsse, wird keine Haftung bei eventuell hieraus auftretenden Schäden übernommen.
7.) Bei winterlicher Witterung kann es zu einem eingeschränkten Winterdienst auf den Außenflächen als auch im Saunagarten der „Sauna im Freibad Kiebitzberge“ kommen. Die Benutzung dieser Flächen bei winterlicher Witterung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
8.) Schadensersatzansprüche müssen unverzüglich bei der Geschäftsführung der Freibad Kiebitzberge GmbH geltend gemacht werden. Nachteile, die sich aus unterlassener oder verzögerter Geltendmachung ergeben, gehen zu Lasten des Geschädigten.
§ 7 Hausrecht
1.) Das Personal der „ Sauna im Freibad Kiebitzberge“ übt gegenüber allen Gästen das Hausrecht aus. Den Anordnungen und Anweisungen des Personals ist selbst unter Vorbehalt einer Beschwerde Folge zu leisten.
2.) Gäste, die die Sicherheit und Ordnung gefährden, andere Gäste belästigen oder vorsätzlich gegen die vorliegende Haus- und Badeordnung verstoßen, können ohne jegliche Erstattung des gezahlten Entgeltes des Hauses verwiesen werden. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Geschäftsführung ausgesprochen werden. Beleidigungen, Widersetzungen oder grobe Verstöße gegen die Anordnungen und Anweisungen des Personals können strafrechtlich weiterverfolgt werden.
§ 8 Datenschutz/ Videoüberwachung
1.) Es erfolgt der folgende Hinweis gemäß § 33 BDSG. Name und Anschrift des Gastes sowie sonstige erforderlichen Daten werden bei bargeldloser Zahlung in automatisierten Dateien gespeichert. Die Daten werden nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der Berechtigten an Dritte, die in keiner Verbindung zu der Saunanutzung/Vertragsabwicklung stehen, weitergegeben.
§ 9 Wünsche, Beschwerden und Anregungen
Wünsche, Beschwerden und Anregungen nimmt das Personal gern entgegen, können aber auch bei der Geschäftsführung schriftlich vorgebracht werden.
§ 10 Ausnahme
1.) Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Saunabetrieb. Bei Sonderveranstaltungen können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.
2.) Die „Sauna im Freibad Kiebitzberge“ behält sich das Recht vor, diese Hausordnung jederzeit zu ändern.
§ 11 Sonstige Bestimmungen
1.) Für alle Streitigkeiten zwischen dem Besucher und der Sauna im Freibad Kiebitzberge, gleich aus welchem Rechtsgrund, wird als Gerichtsstand Potsdam vereinbart, sofern es sich bei dem Besucher um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt, der Besucher keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der
2.) Zivilprozessordnung verlegt oder dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Für sämtliche Streitigkeiten zwischen dem Besucher und der Sauna im Freibad Kiebitzberge gilt ausschließlich deutsches Recht.
3.) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bzw. werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam.
§ 12 Inkrafttreten
Die Haus – und Badeordnung tritt am 20. November 2015 in Kraft.
Kleinmachnow 2018
Freibad Kiebitzberge GmbH