AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Besuch der „Sauna im Freibad Kiebitzberge“

Mit dem Erwerb der Zugangs­be­rech­ti­gung gel­ten­den die nachfolgenden

All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (nach­fol­gend auch als Haus- und Bade­ord­nung bezeich­net) als vereinbart.

§1 Allgemeines/ Geltungsbereich

1.) Die „Sau­na im Frei­bad Kie­bitz­ber­ge“ ist eine Ein­rich­tung, die jedem Gast ein Höchst­maß an Erho­lung, Ent­span­nung und Freu­de berei­ten soll.
Die vor­lie­gen­de Haus- und Bade­ord­nung dient dar­über hin­aus der Sicher­heit, Ord­nung und Sau­ber­keit. Sie ist für alle Haus- und Sau­na­gäs­te ver­bind­lich. Mit Erhalt der Zugangs­be­rech­ti­gung erkennt jeder Gast die­se sowie alle sons­ti­gen zur Auf­recht­erhal­tung der Betriebs­si­cher­heit erlas­se­nen Anord­nun­gen an.

2.) Die Ein­rich­tun­gen der Sau­na bzw. der gesam­ten Anla­ge sind pfleg­lich zu behan­deln. Die Geschäfts­füh­rung der Frei­bad Kie­bitz­ber­ge GmbH behält sich das Recht des Scha­dens­er­sat­zes bei Fehl­ver­hal­ten des Gas­tes vor. Dies gilt bei­spiels­wei­se bei Beschä­di­gung von Räum­lich­kei­ten der Sau­na oder deren Nut­zungs- und Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­den. Für schuld­haf­te Ver­un­rei­ni­gung des Gelän­des kann ein beson­de­res Rei­ni­gungs­geld erho­ben wer­den, des­sen Höhe im Ein­zel­fall nach Auf­wand fest­ge­legt wird.
Für Schä­den, die von Kin­dern her­bei­ge­führt wer­den, haf­ten die Eltern oder Erziehungsberechtigten.

3.) Ange­brach­te Warn­ta­feln, Gebots- oder Ver­bots­schil­der und sons­ti­ge Hin­wei­se sind unbe­dingt zu beach­ten. Sie dür­fen nicht beschä­digt, ver­un­rei­nigt oder ent­fernt werden.

4.) Jeder Gast ist für sei­nen Schlüssel/ Trans­pon­der und sei­ne Leih­wä­sche selbst verantwortlich.
Bei Beschä­di­gung, Ver­lust oder gro­ber Ver­schmut­zung der fol­gen­den Gegen­stän­de wird ein Ent­gelt in Höhe von: EUR 12,- je Paar Bade­schu­he; EUR 15,- pro Hand­tuch; EUR 30,- pro Bade­man­tel; EUR 70,- pro Schlüs­sel /Transponder in Rech­nung gestellt, es sei denn, der Ver­lust oder die Beschä­di­gung ist unverschuldet.
Wird der Schlüssel/Transponder wie­der gefun­den wird der Betrag abzüg­lich der tat­säch­lich ent­stan­de­nen Kos­ten zurück­er­stat­tet. Dem Gast wird aus­drück­lich der Nach­weis gestat­tet, dass der „Sau­na im Frei­bad Kie­bitz­ber­ge“ kein Scha­den ent­stan­den ist oder dass er wesent­lich nied­ri­ger als der Pau­schal­be­trag ist. Der „Sau­na im Frei­bad Kie­bitz­ber­ge“ ist der Nach­weis gestat­tet, dass ein höhe­rer Scha­den ent­stan­den ist.

5.) Gegen­stän­de, die in der „Sau­na im Frei­bad Kie­bitz­ber­ge“ oder auf den Park­plät­zen gefun­den wer­den, sind am Emp­fang abzu­ge­ben. Über Fund­ge­gen­stän­de wird nach den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen verfügt.

§ 2 Öff­nungs­zei­ten und Zutritt

1.) Die Öff­nungs­zei­ten und der Ein­lass­schluss wer­den von der Geschäfts­füh­rung der Frei­bad Kie­bitz­ber­ge GmbH fest­ge­setzt und öffent­lich im Ein­gangs­be­reich bekannt gegeben.

Die Sau­na­zei­ten rich­ten sich nach den gelös­ten Tari­fen. Über­schrei­tet der Sau­na­gast die Benut­zungs­zeit, so ist er zur Zah­lung einer Nach­ge­bühr – wie an der Preis­aus­hang­ta­fel fest­ge­schrie­ben – verpflichtet.

2.) Die „Sau­na im Frei­bad Kie­bitz­ber­ge“ ist berech­tigt, die Öff­nungs­zei­ten jeder­zeit zu ändern. Sämt­li­che Prei­se kön­nen von der Geschäfts­füh­rung jeder­zeit neu berech­net und ange­passt wer­den. Dies gilt ins­be­son­de­re auch für Wertgutscheine.

3.) Aus betrieb­li­chen Grün­den kann die Nut­zung der Sau­na ganz oder teil­wei­se ein­ge­schränkt wer­den. Der Sau­na­gast hat in die­sen Fäl­len kei­nen Anspruch auf die Rück­erstat­tung bzw. einen Abschlag des Eintrittsgeldes.

4.) Per­so­nen mit anste­cken­den Krank­hei­ten, offe­nen Wun­den oder Anstoß erre­gen­den Krank­hei­ten, sowie Per­so­nen die unter Ein­fluss berau­schen­der Mit­tel ste­hen, ist die Benut­zung der Sau­na nicht gestattet.

5.) Per­so­nen mit Nei­gung zu Krampf- und Ohn­machts­an­fäl­len, geis­tig behin­der­te Per­so­nen oder Per­so­nen mit star­ken kör­per­li­chen Behin­de­run­gen, die sich nicht ohne die Hil­fe Drit­ter be- und ent­klei­den kön­nen, ist aus Sicher­heits­grün­den der Zutritt und Auf­ent­halt in der Anla­ge nur mit einer voll geschäfts­fä­hi­gen und kör­per­lich geeig­ne­ten Begleit­per­son gestattet.

6.) Krank­hei­ten, die die eige­ne Sicher­heit und Unver­sehrt­heit oder die der ande­ren Sau­na­gäs­te beein­träch­ti­gen kön­nen, müs­sen vor dem Ein­tritt einem Mit­ar­bei­ter der Sau­na im Frei­bad Kie­bitz­ber­ge ange­zeigt wer­den. Dies gilt ins­be­son­de­re bei Herz- und Kreis­lauf­pro­ble­men. In Zwei­fels­fäl­len kann die „Sau­na im Frei­bad Kie­bitz­ber­ge“ die Vor­la­ge einer ärzt­li­chen Beschei­ni­gung verlangen.

7.) Die Rück­nah­me oder Ver­rech­nung von gelös­ten Ein­trit­ten, Sam­mel­kar­ten und Wert­gut­schei­nen erfolgt grund­sätz­lich nicht. Für Gut­schei­ne, die ver­lo­ren gegan­gen sind oder nicht ein­ge­löst wer­den, wird weder Ersatz geleis­tet, noch Geld zurückerstattet.

8.) Wech­sel­geld ist nach Erhalt sofort zu kon­trol­lie­ren, spä­te­re Rekla­ma­tio­nen wer­den nicht anerkannt.

§ 3 Verweilen

1.) Die Gäs­te haben sich so zu ver­hal­ten, dass die Sicher­heit und Ord­nung sowie die Sau­ber­keit inner­halb der Sau­na nicht gefähr­det werden.

2.) Das Reser­vie­ren von Lie­ge­stüh­len ist nicht gestat­tet. Aus Grün­den der Rück­sicht­nah­me und Fair­ness müs­sen nicht benutz­te Lie­gen frei­ge­räumt wer­den. Ein Anspruch auf eine eige­ne Lie­ge besteht jedoch nicht.

3.) Die Benut­zung der Lie­gen ist nur im beklei­de­ten (Bade­man­tel) oder umhülltem(großem Bade­tuch) Zustand gestattet.

4.) Zer­brech­li­che Gegen­stän­de wie Fla­schen, Glä­ser, usw. dür­fen im Umkleide‑, Sani­tär- und Sau­na­be­reich nicht benutzt wer­den. Bei Zuwi­der­hand­lung und damit ver­bun­de­nen Ver­let­zun­gen oder Schä­den haf­tet der Verursacher.

5.) Sämt­li­che Türen (ins­be­son­de­re Not­aus­gän­ge) dür­fen nicht mit Taschen, Hand­tü­chern oder ande­ren Gegen­stän­den belegt bzw. zuge­stellt werden.

6.) Auf­grund der in Bädern und Sau­nen übli­chen und unver­meid­ba­ren Gefähr­dung durch Aus­rut­schen, ist das Laufen(Rennen) in allen Berei­chen der Anla­ge unter­sagt. Außer­halb der Schwitz­räu­me müs­sen geeig­ne­te Bade­schu­he getra­gen wer­den. „Die Sau­na im Frei­bad Kie­bitz­ber­ge“ haf­tet nicht für Schä­den und Unfäl­le, wel­che durch Miss­ach­tung die­ser Gebo­te entstehen.

7.) In allen Sau­na-Auf­ent­halts­räu­men haben sich die Sau­na­gäs­te so zu ver­hal­ten, dass ande­re Gäs­te nicht beläs­tigt oder gestört wer­den. In den Ruhe­räu­men haben sich alle Sau­na­gäs­te ruhig und rück­sichts­voll zu verhalten.

8.) Die Gäs­te haben den Aus­tausch von Zärt­lich­kei­ten auf ein Mini­mum zu redu­zie­ren; in den Anla­gen (Sau­na­ka­bi­nen, Infra­rot-Sit­ze, Hydro­jet-Lie­ge etc.) und Lie­ge­be­rei­chen sind sol­che ganz zu unter­las­sen. Inti­me Hand­lun­gen kön­nen mit Haus­ver­bot – ohne Erstat­tung bereits ent­rich­te­ter Ein­tritts­gel­der – und Straf­an­zei­ge geahn­det werden.

9.) Sei­fe oder ande­re Kör­per­rei­ni­gungs­mit­tel sowie Cremes dür­fen außer­halb der Dusch­an­la­gen und der Umklei­de­ka­bi­nen nicht ver­wen­det wer­den. Bürs­ten­mas­sa­gen, Rasu­ren und Pedi­kü­ren sind in der gesam­ten Anla­ge aus hygie­ni­schen Grün­den nicht gestattet.

10.) Ein­reib­e­mit­tel jeder Art dür­fen vor der Benut­zung der Sau­na­räu­me, oder der Ruhe­lie­gen nicht benutzt werden.

11.) Der Genuss von Alko­hol ist auf ein indi­vi­du­ell ver­tret­ba­res Maß beschränkt; die­ses liegt in der Ver­ant­wor­tung jedes ein­zel­nen Gas­tes. Die „Sau­na im Frei­bad Kie­bitz­ber­ge“ behält sich vor, alko­ho­li­sier­te Gäs­te, die eine Gefähr­dung oder Stö­rung des Sau­na­be­trie­bes bedeu­ten, der Sau­na zu verweisen.

12.) Die Ruhe­räu­me, sowie die Sau­na­gas­tro­no­mie dür­fen aus hygie­ni­schen Grün­den nur in ange­mes­se­ner sau­na­ty­pi­scher Beklei­dung, die den Ober­kör­per und den Scham­be­reich ver­deckt (z.B. Bade­man­tel, Bade­tuch), betre­ten werden.

13.) Der Ver­zehr von in der Gas­tro­no­mie erwor­be­nen Snacks und Geträn­ken ist nur im direk­ten Bereich der Gas­tro­no­mie, im Sau­na­gar­ten, sowie im Ruhe­raum gestat­tet. Der Ver­zehr von mit­ge­brach­ten Geträn­ken und Spei­sen ist nicht gestattet.

14.) Das Rau­chen ist nur im Sau­na­gar­ten gestattet.

15.) Bei Gewit­ter oder Stark­re­gen ist der Außen­be­reich (Sau­na­gar­ten) unver­züg­lich zu verlassen.

§ 4 Ver­hal­ten beim Saunabad

1.) Die Sau­na­an­la­ge dür­fen Kin­der ab dem 3. Lebens­jahr besu­chen. Per­so­nen unter 16 Jah­ren wird der Zutritt zur Sau­na­an­la­ge nur in Beglei­tung eines Erwach­se­nen gestattet.

2.) Vor dem Benut­zen der Sau­na­an­la­ge hat sich der Gast gründ­lich zu rei­ni­gen und abzutrocknen.

3.) Die Benut­zung der Sau­na­räu­me ist nur unbe­klei­det gestat­tet. Bei Benut­zung des Sau­na-Rau­mes ist ein aus­rei­chend gro­ßes Lie­ge­tuch unter den gan­zen Kör­per (ein­schließ­lich der Füße) zu legen, um jeg­li­che Ver­un­rei­ni­gung der Bän­ke zu ver­mei­den. Die­se sind beim Ver­las­sen des Sau­na-Rau­mes mit­zu­neh­men. Aus Sicher­heits­grün­den wer­den Bade­schu­he vor den Schwitz­räu­men abgestellt.

4.) Tra­di­tio­nell bestehen in Sau­na- und ande­ren Schwitz­räu­men beson­de­re Bedin­gun­gen, wie zum Bei­spiel höhe­re Raum­tem­pe­ra­tu­ren, gedämpf­te Beleuch­tung, Stu­fen­bän­ke und unter­schied­li­che Wär­me­quel­len. Die­se erfor­dern vom Gast beson­de­re Vorsicht.

5.) Die eben­falls als typisch anzu­se­hen­den auf­stei­gen­den Bän­ke ver­lan­gen ein vor­sich­ti­ges Auf- und Abstei­gen. Gelän­der inner­halb des Sau­na-Rau­mes gehö­ren nicht zu der übli­chen Ausstattung.

6.) Unbe­scha­det der Haf­tung von der „Sau­na im Frei­bad Kie­bitz­ber­ge“ gemäß § 6 erfolgt die Benut­zung der Sau­na­bä­der auf eige­ne Gefahr. Grund­sätz­lich dür­fen nur gesun­de Per­so­nen die Sau­na­an­ge­bo­te nut­zen. Im Zwei­fels­fall emp­fiehlt es sich vor­ab einen Arzt zu kon­sul­tie­ren, um mög­li­che Kom­pli­ka­tio­nen aus­zu­schlie­ßen. Wäh­rend des Sau­na­auf­ent­hal­tes soll von sport­li­cher Betä­ti­gung abge­se­hen werden.

7.)Aus Rück­sicht auf ande­re Gäs­te hat sich jeder Sau­na­be­su­cher ruhig auf sei­nem Platz zu ver­hal­ten. Ent­spann­tes Sit­zen oder Lie­gen mit anschlie­ßen­dem Auf­set­zen wird empfohlen.

8.) Tech­ni­sche Ein­bau­ten, z. B. Heiz- und Beleuch­tungs­kör­per, Sau­na­heiz­ge­rä­te, Schutz­git­ter, Mess­füh­ler etc., dür­fen nicht mit Gegen­stän­den belegt wer­den (Brand­ge­fahr!).

9.) Das Mit­brin­gen von Spi­ri­tuo­sen oder von stark rie­chen­den Essen­zen und das Auf­schüt­ten sol­cher Sub­stan­zen oder gar brenn­ba­rer äthe­ri­scher Öle auf den Sau­na­o­fen sind verboten.

10.) Auf­guss- und Lüf­tungs­zei­ten wer­den aus­schließ­lich vom Sau­n­aper­so­nal fest­ge­legt. Auf­güs­se auf den Öfen wer­den grund­sätz­lich nur vom Per­so­nal durchgeführt

§ 5 Wei­te­re Bestimmungen

Neben den Bestim­mun­gen der §§ 3 und 4 ist in der „Sau­na im Frei­bad Kie­bitz­ber­ge“ noch Fol­gen­des zu beachten:

1.) Es ist nicht gestattet,
der Ver­zehr und das Mit­brin­gen eige­ner Spei­sen und Getränke;
im gesam­ten Haus zu rau­chen mit Aus­nah­me der gekenn­zeich­ne­ten Außen­be­rei­che von Bad und Sau­na. Gäs­ten unter 18 Jah­ren ist der Kon­sum von Tabak­wa­ren nicht gestattet;
im Bereich des gesam­ten Anla­ge zu rennen;
die Sau­na­an­la­gen mit Stra­ßen­schu­hen zu betre­ten oder mit mit­ge­brach­ten Kin­der­wa­gen und Roll­stüh­len zu befahren;
der stö­ren­de Gebrauch von Mobil­te­le­fo­nen, Rund­funk- und Fern­seh­ge­rä­ten sowie von Musik- und Signal­in­stru­men­ten. Das Per­so­nal ist berech­tigt, stö­ren­de Gerä­te sicher­zu­stel­len. Sicher­ge­stell­te Gerä­te erhält der Besu­cher beim Ver­las­sen der Sau­na im Frei­bad Kie­bitz­ber­ge zurück;
das Foto­gra­fie­ren und Filmen;
das Ver­tei­len von Wer­be­ma­te­ri­al jeder Art;
Tie­re mitzubringen;
Waf­fen und waf­fen­ähn­li­chen Gegen­stän­den mit sich zu führen;
Hand­tü­chern, Leib­wä­sche oder Strümp­fe auszuwaschen;
sich die Haa­re zu tönen, zu fär­ben oder zu rasieren.

2.) Die Nut­zung der Infra­rot-Sit­ze und der Hydro­jet-Lie­ge erfolgt auf eige­ne Gefahr. Für die Nut­zung sind die ange­brach­ten Hin­wei­se zu beach­ten. Der Betrei­ber haf­tet nicht, wenn der Gast durch mehr­ma­li­ge direkt auf­ein­an­der fol­gen­de Nut­zun­gen gesund­heit­li­che Schä­den davon­trägt. Eltern haf­ten für ihre Kin­der. Der Zutritt zur Hydro­jet-Lie­ge ist nur ein­zeln gestattet.

3.) Gar­de­ro­ben­schrän­ke ste­hen dem Besu­cher nur wäh­rend der Dau­er sei­nes Auf­ent­hal­tes zur Ver­fü­gung. Das Per­so­nal ist berech­tigt, nach Bade­schluss ver­schlos­se­ne Gar­de­ro­ben­schrän­ke oder Wert­schließ­fä­cher zu öff­nen und den Inhalt zu ent­neh­men. Der Inhalt der auf die­se Wei­se geöff­ne­ten Fächer oder Schrän­ke wird 10 Tage lang auf­be­wahrt und danach als Fund­sa­che nach Maß­ga­be der gesetz­li­chen Bestim­mun­gen behandelt.

§ 6 Haftung

1.) Die Benut­zung sämt­li­cher Ein­rich­tun­gen der „Sau­na im Frei­bad Kie­bitz­ber­ge“ geschieht auf eige­ne Gefahr. Davon unbe­rührt bleibt die Ver­pflich­tung des Betrei­bers, die Sau­na und ihre Ein­rich­tun­gen in einem ver­kehrs­si­che­ren Zustand zu erhalten.
Eine Haf­tung für höhe­re Gewalt und Zufall, sowie für Umstän­de, die auch bei Ein­hal­tung der übli­chen Sorg­falt nicht erkannt und/oder beho­ben wer­den kön­nen, über­nimmt der Betrei­ber nicht.

2.) Die „Sau­na im Frei­bad Kie­bitz­ber­ge“ haf­tet – außer für Schä­den aus der Ver­let­zung von Leben, Kör­per oder Gesund­heit – nur bei Vor­satz und gro­ber Fahr­läs­sig­keit sei­ner gesetz­li­chen Ver­tre­ter oder Erfül­lungs­ge­hil­fen. Dies gilt auch für die auf den Park­plät­zen der Sau­na abge­stell­ten Fahr­zeu­ge. Für ein­fa­che Fahr­läs­sig­keit besteht eine Haf­tung nur bei Ver­let­zung einer Pflicht, deren Erfül­lung die ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung des Ver­trags über­haupt erst ermög­licht und auf deren Ein­hal­tung der Besu­cher regel­mä­ßig ver­trau­en darf (sog. Kardinalpflicht).

3.) Bei Sach­schä­den sowie dar­aus resul­tie­ren­den Ver­mö­gens­fol­ge­schä­den haf­tet die Sau­na im Frei­bad Kie­bitz­ber­ge, deren gesetz­li­che Ver­tre­ter oder Erfül­lungs­ge­hil­fen bis zu einer Ver­si­che­rungs­sum­me von 5 Mio. €, drei­fach begrenzt je Versicherungsjahr(ausgenommen Schä­den durch Umwelt­ein­wir­kun­gen 1‑fach begrenzt pro Ver­si­che­rungs­jahr), sofern die „Sau­na im Frei­bad Kie­bitz­ber­ge“, deren gesetz­li­che Ver­tre­ter oder Erfül­lungs­ge­hil­fen den Scha­den zu ver­tre­ten haben.

4.) Dem Besu­cher wird aus­drück­lich gera­ten, auf das Mit­brin­gen von Wert­ge­gen­stän­den so weit wie mög­lich zu ver­zich­ten. Durch das Bereit­stel­len von Gar­de­ro­ben­schrän­ken kommt zwi­schen dem Nut­zer und der „Sau­na im Frei­bad Kie­bitz­ber­ge“ weder ein Miet- noch Ver­wah­rungs- oder ein ander­wei­ti­ges Ver­trags­ver­hält­nis zustande.

Für die Zer­stö­rung, Beschä­di­gung oder für das Abhan­den­kom­men der in die Ein­rich­tung ein­ge­brach­ten Sachen wird nicht gehaf­tet, soweit die „Sau­na im Frei­bad Kie­bitz­ber­ge“ oder ihre Erfül­lungs­ge­hil­fen nicht Vor­satz oder gro­be Fahr­läs­sig­keit trifft. Eben­so wird für Wert­ge­gen­stän­de und Bar­geld, die in Gar­de­ro­ben­schrän­ken auf­be­wahrt wer­den, kei­ne Haf­tung über­nom­men, es sei denn, die „Sau­na im Frei­bad Kie­bitz­ber­ge“ oder einen ihrer Erfül­lungs­ge­hil­fen trifft Vor­satz oder gro­be Fahr­läs­sig­keit. Es liegt allein in der Ver­ant­wor­tung des Besu­chers, bei der Benut­zung eines Gar­de­ro­ben­schran­kes die­se ord­nungs­ge­mäß zu ver­schlie­ßen und den siche­ren Ver­schluss der jewei­li­gen Vor­rich­tung zu kontrollieren.
Die Schlüssel/Transponder für die Gar­de­ro­ben­schrän­ke sind wäh­rend des gesam­ten Auf­ent­hal­tes am Kör­per zu tra­gen. Sie sind nicht in Bade­ta­schen oder Bade­män­tel aufzubewahren.

5.) Die Besu­cher wer­den aus­drück­lich dar­auf hin­ge­wie­sen, dass es zu Ver­fär­bun­gen, Blei­chun­gen oder Beschä­di­gun­gen an Sau­na­be­klei­dung, Bril­len, Uhren, Schmuck und ähn­li­chen Gegen­stän­den kom­men kann. Eine Haf­tung des Betrei­bers für sol­che ent­stan­de­nen Schä­den ist aus­ge­schlos­sen. Es wird daher emp­foh­len, die­se Gegen­stän­de vor Benut­zung der Schwitz­räu­me abzulegen.

6.) Im Rah­men des Gäs­te­pro­gramms und der Auf­güs­se wer­den ver­schie­de­ne Ange­bo­te (z.B. Frucht­spie­ße, Eis etc.) aus­ge­ge­ben. Jedem Gast obliegt es selbst, die­se aus­ge­ge­be­nen Pro­duk­te anzu­neh­men. Für die­se ergän­zen­den Ange­bo­te, ein­schließ­lich der Auf­güs­se, wird kei­ne Haf­tung bei even­tu­ell hier­aus auf­tre­ten­den Schä­den übernommen.

7.) Bei win­ter­li­cher Wit­te­rung kann es zu einem ein­ge­schränk­ten Win­ter­dienst auf den Außen­flä­chen als auch im Sau­na­gar­ten der „Sau­na im Frei­bad Kie­bitz­ber­ge“ kom­men. Die Benut­zung die­ser Flä­chen bei win­ter­li­cher Wit­te­rung erfolgt grund­sätz­lich auf eige­ne Gefahr.

8.) Scha­dens­er­satz­an­sprü­che müs­sen unver­züg­lich bei der Geschäfts­füh­rung der Frei­bad Kie­bitz­ber­ge GmbH gel­tend gemacht wer­den. Nach­tei­le, die sich aus unter­las­se­ner oder ver­zö­ger­ter Gel­tend­ma­chung erge­ben, gehen zu Las­ten des Geschädigten.

§ 7 Hausrecht

1.) Das Per­so­nal der „ Sau­na im Frei­bad Kie­bitz­ber­ge“ übt gegen­über allen Gäs­ten das Haus­recht aus. Den Anord­nun­gen und Anwei­sun­gen des Per­so­nals ist selbst unter Vor­be­halt einer Beschwer­de Fol­ge zu leisten.

2.) Gäs­te, die die Sicher­heit und Ord­nung gefähr­den, ande­re Gäs­te beläs­ti­gen oder vor­sätz­lich gegen die vor­lie­gen­de Haus- und Bade­ord­nung ver­sto­ßen, kön­nen ohne jeg­li­che Erstat­tung des gezahl­ten Ent­gel­tes des Hau­ses ver­wie­sen wer­den. Dar­über hin­aus kann ein Haus­ver­bot durch die Geschäfts­füh­rung aus­ge­spro­chen wer­den. Belei­di­gun­gen, Wider­set­zun­gen oder gro­be Ver­stö­ße gegen die Anord­nun­gen und Anwei­sun­gen des Per­so­nals kön­nen straf­recht­lich wei­ter­ver­folgt werden.

§ 8 Datenschutz/ Videoüberwachung

1.) Es erfolgt der fol­gen­de Hin­weis gemäß § 33 BDSG. Name und Anschrift des Gas­tes sowie sons­ti­ge erfor­der­li­chen Daten wer­den bei bar­geld­lo­ser Zah­lung in auto­ma­ti­sier­ten Datei­en gespei­chert. Die Daten wer­den nicht ohne aus­drück­li­che Zustim­mung der Berech­tig­ten an Drit­te, die in kei­ner Ver­bin­dung zu der Saunanutzung/Vertragsabwicklung ste­hen, weitergegeben.

§ 9 Wün­sche, Beschwer­den und Anregungen

Wün­sche, Beschwer­den und Anre­gun­gen nimmt das Per­so­nal gern ent­ge­gen, kön­nen aber auch bei der Geschäfts­füh­rung schrift­lich vor­ge­bracht werden.

§ 10 Ausnahme

1.) Die Haus- und Bade­ord­nung gilt für den all­ge­mei­nen Sau­na­be­trieb. Bei Son­der­ver­an­stal­tun­gen kön­nen Aus­nah­men zuge­las­sen wer­den, ohne dass es einer beson­de­ren Auf­he­bung der Haus- und Bade­ord­nung bedarf.

2.) Die „Sau­na im Frei­bad Kie­bitz­ber­ge“ behält sich das Recht vor, die­se Haus­ord­nung jeder­zeit zu ändern.

§ 11 Sons­ti­ge Bestimmungen

1.) Für alle Strei­tig­kei­ten zwi­schen dem Besu­cher und der Sau­na im Frei­bad Kie­bitz­ber­ge, gleich aus wel­chem Rechts­grund, wird als Gerichts­stand Pots­dam ver­ein­bart, sofern es sich bei dem Besu­cher um einen Kauf­mann im Sin­ne des Han­dels­ge­setz­bu­ches han­delt, der Besu­cher kei­nen all­ge­mei­nen Gerichts­stand in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land hat oder nach Ver­trags­schluss sei­nen Wohn­sitz bzw. gewöhn­li­chen Auf­ent­halts­ort aus dem Gel­tungs­be­reich der

2.) Zivil­pro­zess­ord­nung ver­legt oder die­ser im Zeit­punkt der Kla­ge­er­he­bung nicht bekannt ist. Für sämt­li­che Strei­tig­kei­ten zwi­schen dem Besu­cher und der Sau­na im Frei­bad Kie­bitz­ber­ge gilt aus­schließ­lich deut­sches Recht.

3.) Soll­ten ein­zel­ne Bestim­mun­gen die­ser AGB unwirk­sam sein, bzw. wer­den, so blei­ben die Bedin­gun­gen im Übri­gen wirksam.

§ 12 Inkrafttreten

Die Haus – und Bade­ord­nung tritt am 20. Novem­ber 2015 in Kraft.

Klein­mach­now 2018
Frei­bad Kie­bitz­ber­ge GmbH